Gebäudesanierung.

Mit unserer Wohngebäudeberatung nach BAFA.

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll dem Nutzer aufzeigen, über welche Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die jährlichen Energiekosten dauerhaft gesenkt werden können. Hierzu zählen bauliche und technische Maßnahmen, aber auch das individuelle Verbrauchsverhalten.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuell hohen Auslastung unseres Energieberater-Teams können wir derzeit keine Neu-Aufträge für die Wohngebäudeberatung annehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

BAFA Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % Förderung auf Energieberatungskosten.

Eine solche Energieberatung (Vor-Ort-Beratung) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80 %  der Beratungskosten gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).

BAFA Sanierungsfahrplan: So läuft die Erstellung ab.

Bei einem Vor-Ort-Termin erfasst der Energieberater den baulichen und energetischen Zustand des Gebäudes sowie der Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Fester Bestandteil des Berichts sind auf das Gebäude abgestimmte Empfehlungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Sanierung. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird an Sie übergeben und in einem Abschlussgespräch erläutert.


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FAQ zur Zahlungsabwicklung der Wohngebäudeberatung.

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Zahlungsmöglichkeiten für unser Honorar im Rahmen der Wohngebäudeberatung. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss für unsere Beratungsleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten können.

Wie läuft die Förderung für eine Einzelmaßnahme beim BAFA ab?

Um eine Förderung für Energieberatung im Bereich Wohngebäude beim BAFA zu erhalten, wird zuerst eine Energieberatung durchgeführt, um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahme zu beurteilen. Nachdem die Entscheidung für eine Sanierungsmaßnahme gefällt wurde, sollte die Finanzierung überprüft werden.

Ein Energieeffizienz-Experte erstellt daraufhin eine Technische Projektbeschreibung (TPB), während zuvor Angebote eingeholt und geprüft wurden. Nachdem die Angebote geprüft und die Verträge unterschrieben sind, kann der Antrag auf Förderung gestellt werden. Anschließend wartet man auf den Zuwendungsbescheid.

Mit der Zusage des Zuwendungsbescheides kann die Umsetzung der Maßnahme beginnen. Während der Umsetzung müssen alle erforderlichen Nachweise für die Förderung zusammengestellt werden. Anschließend prüft der Energieeffizienz-Experte die Nachweise und erstellt den Technischen Projektnachweis (TPN). Nach Abschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises wird auf den Festsetzungsbescheid gewartet.

Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Wie erhalte ich eine Förderung für meine Heizung bei der KfW?

Der Ablauf zur Beantragung einer Förderung für eine Heizungsmodernisierung bei der KfW beginnt mit einer Energieberatung. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird durchgeführt, um die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu bestimmen. Die Finanzierungsmöglichkeiten durch Kredite oder Eigenkapital sollten in diesem Zusammenhang überprüft werden.

Nach der Entscheidung für die Sanierungsmaßnahmen erstellt ein Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Angebote wurden zuvor eingeholt, geprüft und Verträge abgeschlossen. Danach erfolgt die Stellung des Förderantrags.

Wenn der Förderantrag gestellt ist, wartet man auf den Zuwendungsbescheid. Nachdem der Bescheid erteilt wurde, können die Maßnahmen umgesetzt werden. Währenddessen müssen alle nötigen Nachweise für die Förderung zusammengestellt werden.

Der Energieeffizienz-Experte prüft die Nachweise und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Abschließend wird der Verwendungsnachweis vervollständigt und eingereicht.

Nach der Umsetzung erhält man den Festsetzungsbescheid. Sobald dieser vorliegt, wird die Förderung ausgezahlt.

Wie erhalte ich für eine Gesamtsanierung einen Kredit oder Tilgungszuschuss von der KfW?

Für eine Gesamtsanierung eines Wohngebäudes über einen KfW-Kredit beginnt der Prozess mit einer Energieberatung, gefolgt von einer Entscheidung über die zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen. Die Finanzierung wird geprüft, indem Kontakt zur Hausbank aufgenommen und die Möglichkeiten für einen Kredit oder die Verwendung von Eigenkapital erörtert werden.

Angebote für die geplanten Sanierungsarbeiten werden eingeholt, wobei Rat durch einen Energieeffizienz-Experten eingeholt wird, um die Vorschläge zu bewerten. Nachdem die Angebote geprüft wurden, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Dann wird auf den Zuwendungsbescheid der KfW gewartet. Anschließend werden Leistungsverträge abgeschlossen und die Sanierungsmaßnahme umgesetzt.

Sobald die Maßnahmen umgesetzt sind, werden die erforderlichen Nachweise für die Förderung zusammengestellt. Der Energieeffizienz-Experte überprüft die Nachweise und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Der letzte Schritt ist der Abschluss des Verwendungsnachweises mit der Hausbank und dessen Einreichung. Nach Erhalt des Bescheides wird der Kredit getilgt und gegebenenfalls ein Tilgungszuschuss gewährt.

Kann der BAFA-Zuschuss direkt an das Energieberatungsunternehmen ausgezahlt werden?

Ja, im Rahmen des Bundesförderprogramms für Energieberatung von Wohngebäuden sind zwei Zahlungsoptionen möglich:

Option 1: Vollzahlung der Beratungsleistung durch den Kunden

Sie haben die Möglichkeit, das gesamte Beratungshonorar direkt an uns zu zahlen.

Option 2: Teilzahlung mit direkter Zuschussauszahlung

Alternativ können Sie sich dazu entscheiden, lediglich Ihren Eigenanteil des Honorars an uns zu zahlen. Für den restlichen Teil geben Sie dem BAFA eine Zahlungsermächtigung, sodass der Ihnen zustehende Zuschuss direkt an uns ausgezahlt wird. Diese Option bedeutet, dass Sie nur den Teil unseres Honorars bezahlen, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist. Sollten Sie Ihre Zahlungsermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen, wird der restliche Honorarteil (entsprechend des Förderzuschusses) fällig.

Wichtig: Auch bei Wahl der zweiten Option bleibt Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Honorars bestehen. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall jedoch durch Ihre Direktzahlung des Eigenanteils und die ergänzende Zuschusszahlung durch das BAFA an uns.

Weitere Infos erhalten Sie auch der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Was geschieht, wenn ich meine Zahlungsermächtigung widerrufe?

Sollten Sie Ihre Zahlungsermächtigung widerrufen, wird der bisher durch den Zuschuss gedeckte Teil des Honorars fällig. Das bedeutet, Sie sind dann verpflichtet, den gesamten Betrag unseres Honorars direkt an uns zu zahlen.

Wo finde ich das Formular für die Zahlungsermächtigung?

Das Formular für die Zahlungsermächtigung kann auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an folgender Stelle heruntergeladen werden: